„Extremismus“ zwischen Deskription und Performanz

Posted on 7th November 2011 in Extremismus, Politik, Überwachung und Sicherheit

Liebe Freunde der Sicherheit,

ich habe mich in der letzten Zeit um die Sicherheit der japanischen Renten verdient gemacht, daher war hier Funkstille. Das soll sich nun aber wieder ändern. Heute ein kleiner Überblick über die Debatte um den Extremismusbegriff. Seine Anwendung bietet in Deutschland die Grundlage dafür, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz Personen oder Gruppen beobachten darf. Während in anderen Ländern vor allem der Verdacht des Terrorismus staatliche Zuwendung beschert, betrachtet man Terrorismus in Deutschland in den meisten Fällen als Sonderfall des Extremismus.

„Extremismus“ als Terminus aus der Verwaltungssprache

„Extrem“ ist ein relationaler Begriff: Seine Bedeutung ergibt sich nur aus der Beziehung zu anderen Positionen. Das „Extreme“ bezeichnet die äußerste Abweichung oder den äußersten Gegensatz zu diesem Anderen. Der Begriff des politischen Extremismus ist ein Begriff, der nicht nur in der Forschung verwendet wird. Er findet Verwendung auch in der Arbeit jener Behörden, die – dem Gründungskonsens der Bundesrepublik folgend – den Schutz der Verfassung durch Sammlung von Informationen über jene zu ihrem Auftrag haben, die aggressiv und planvoll an der Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung arbeiten. Der Begriff des Extremismus ist damit ein Begriff aus der Verwaltungspraxis, ein Begriff mit handlungsorientierender Funktion. Er erhält seine Bedeutung aus der Rechtsprechungstradition des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts und der Verfassungs- und Verwaltungsgerichte der Länder. Aber auch die Praxis von Staatsanwaltschaften und Gerichten, der Innenministerien von Bund und Ländern sowie die Aktivitäten der ihnen unterstellten Polizei und vor allem der Verfassungsschutzämter (Neugebauer 2001: 14) tragen dazu bei, dem Begriff seine jeweils aktuelle Bedeutung zu geben. Wann der Verfassungsschutz tätig werden darf, ist in § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes geregelt, wo es heißt:

(1) Im Sinne dieses Gesetzes sind
a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen;
b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen;
c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.
(§4 Abs. 1 BverfSchG.)

Als Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zählt Absatz 2 die folgenden Verfassungsgrundsätze auf:

a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
e) die Unabhängigkeit der Gerichte,
f) der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.
(§4 Abs. 2 BverfSchG.)

Extremistisch im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind damit jene Bestrebungen, die auf die Beseitigung oder Einschränkung der Prinzipien von parlamentarischer Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus, Gewaltenteilung und Menschenrechten gerichtet sind. Organisationen, deren Ziele als extremistisch eingestuft werden, werden von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet mit dem Ziel, gegebenenfalls gerichtsverwertbare Materialien zu sammeln, die Exekutivmaßnahmen rechtfertigen.

Extremismusbegriff der Politikwissenschaft

Auch in der Politikwissenschaft wird der Extremismusbegriff von einer Schule von Politikwissenschaftlern in Abgrenzung zum Begriff des demokratischen Verfassungsstaates verwendet. So definieren Uwe Backes und Eckhard Jesse (1996: 45):

Der Begriff des politischen Extremismus soll als Sammelbezeichnung für unterschiedliche politische Gesinnungen und Bestrebungen fungieren, die sich in der Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und seiner fundamentalen Werte und Spielregeln einig wissen, sei es, daß das Prinzip menschlicher Fundamentalgleichheit negiert (Rechtsextremismus), sei es, daß der Gleichheitsgrundsatz auf alle Lebensbereiche ausgedehnt wird und die Idee der individuellen Freiheit überlagert (Kommunismus), sei es, daß jede Form von Staatlichkeit als „repressiv“ gilt (Anarchismus).

Auch wenn die Definition als Gemeinsamkeit der unterschiedlichen Extremismen lediglich die Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates nennt, tragen Backes und Jesse doch folgende weitere „strukturelle Gemeinsamkeiten extremistischer Doktrinen“ (Backes/Jesse 1996: 58) zusammen:

(1) Intoleranz gegenüber „abweichenden“ Auffassungen sowie mangelnde Kompromissfähigkeit und -bereitschaft
(2) Pluralismus der Meinungen wird mit dem Hinweis auf die eine „wahre“ Lehre abgelehnt
(3) die absolute Gewissheit, im Recht zu sein, und die Überzeugung von der absoluten Gültigkeit der eigenen Visionen
(4) Missionsbewusstsein
(5) Geheimbündelei
(6) Verschwörungstheorien: Massenmedien sind Instrumente der Meinungsmanipulation, die Parteien sind Spielbälle der Interessenverbände
(7) Fanatismus: Bereitschaft zur gewaltsamen Propagierung und Durchsetzung der erstrebten Ziele

Der von staatlichen Behörden und Teilen der Politikwissenschaft formulierte Extremismusbegriff ist ein normativer. Er ist an den Werten des demokratischen Verfassungsstaates orientiert. Die deontische Dimension des Begriffs beinhaltet, dass der Extremismus etwas ist, das beobachtet und gegen das gegebenenfalls vorgegangen werden sollte. Der Extremismusbegriff ist damit auch ein Ausgrenzungsbegriff, denn er setzt eine Grenze zwischen legaler und illegaler politischer Betätigung.

Kritik am Extremismusbegriff

An diesem Extremismusbegriff wird Kritik geübt, sowohl von politikwissenschaftlicher Seite als auch von politisch Betroffenen. Als Beispiel für letztere sei hier ein Text mit dem Titel „Rechts ist nicht links – Hintergrund und politische Funktion des Extremismusansatzes“ (Jelpke 2009) der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke von der Partei Die Linke angeführt. Jelpke, der politische Kontakte zu in Deutschland als terroristische Vereinigung verbotenen Gruppierungen vorgehalten werden, wirft den Vertretern des Extremismusansatzes vor, „die inhaltlichen Unterschiede zwischen der radikalen Linken und einer extremen Rechten nivellieren und somit die Linke durch die begriffliche Gleichsetzung mit der extremen Rechten diskreditieren [zu wollen]“. Der Extremismusbegriff solle die politische Mitte unabhängig von den in ihr vertretenen Inhalten legitimieren und alle Abweichungen von dieser Mitte ausgrenzen. Dadurch definiere der Extremismusbegriff einen legalen politischen Raum (die Mitte) und stelle alle abweichenden politischen Vorstellungen unter den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit. Diese Definition der legitimen Mitte erfolge jedoch nicht inhaltlich, etwa entlang der Grundwerte der Verfassung, sondern rein formal, das heißt gemäß dem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, zu der nach herrschender Auffassung auch das kapitalistische Wirtschaftssystem der Bundesrepublik gehöre. Jelpke sieht also im Extremismusbegriff eine antipluralistische Strategie und ein Herrschaftsinstrument der politischen Mitte. Zur Kritik am Extremismusbegriff aus politischer Perspektive kann man auch bei Jennerjahn (2010) und Kausch (2010) nachlesen.

Aus politikwissenschaftlicher Sicht konstatiert Gero Neugebauer (2001, 2010), dass sich keine nennenswerte empirische Forschungslinie, die die Gemeinsamkeiten von Links- und Rechtsextremismus untersucht, gebildet habe. Vielmehr beobachtet er, dass der Extremismusbegriff für Forschung zu rechtsextremen, jedoch praktisch überhaupt nicht für Forschung zu linksextremen Gruppierungen und Denkweisen verwendet werde. Diese Einseitigkeit verdanke sich seiner normativen Fundierung. Zwar räumt auch Neugebauer die Existenz von Gemeinsamkeiten ein, jedoch seien diese lediglich auf der Phänomen- oder Symptom-Ebene zu finden. Inhaltlich seien die Unterschiede zwischen Links- und Rechtsextremismus aber zu groß, als dass eine theoretische Reduzierung auf einen Begriff angemessen sei. Ohne wie Backes und Jesse eine präzise Bestimmung des Demokratiebegriffs vorzunehmen, konstatiert er, dass der Linksextremismus zwar antikapitalistisch, nicht aber antidemokratisch sei, der Rechtsextremismus hingegen stets antidemokratisch. Diese Kritik verweist auf ein tiefer liegendes Problem mit dem Extremismusbegriff: Er referiert auf das Links-Rechts-Schema, das – folgt man Neugebauers Ausführungen weiter – alltagsweltlich zwar eine sinnvolle Vereinfachung komplexer Sachverhalte sein könne, aber für wissenschaftliche Zwecke wegen seiner Unbestimmtheit keinen großen heuristischen Nutzen habe. Daher plädiert Neugebauer dafür, die Eindimensionalität des Extremismusbegriffs durch einen mehrdimensionalen Werteraum zu ersetzen.

Extremismus der Mitte

Schließlich gibt es in der Forschung zum historischen Faschismus noch die These von der Existenz eines Extremismus der Mitte. Lipset (1981) etwa führt den Siegeszug des Faschismus in den 1930er Jahren darauf zurück, dass die politische Mitte mit extremistischem Gedankengut infiziert war. Dass es weiterhin einen Extremismus der Mitte gibt, ist heute ein beliebtes Argument derer, die sich an den vermeintlichen politischen Rändern tummeln, um den Vorwurf des Extremismus von sich zu weisen.

Die deontische Dimension des Extremismusbegriffs

Extremismus ist ein Begriff, der fast ausschließlich zur Bezeichnung kritikwürdiger Sachverhalte, Menschen und Gruppen verwendet wird. Daher ist die Verleihung des Labels „extremistisch“ auch kein rein deskriptiver Akt, sondern hat eine performative Dimension. Interessant ist, was mit Gruppen oder Menschen geschieht, denen extremistisches Denken vorgeworfen wird: Oft radikalisieren sie sich nämlich. Der Extremismusbegriff zieht eine Linie zwischen ihnen und dem Rest der Gesellschaft. Sie fühlen sich als Opfer von Ausgrenzung und beginnen mit anderen (vermeintlichen) Opfern dieser Ausgrenzung zu sympathisieren und finden nicht selten in ihnen ihre neuen Verbündeten. Der Staat, der diese Ausgrenzung autorisiert, erscheint noch kritikwürdiger als zuvor. Wer des Extremismus verdächtigt wird, der neigt häufiger dazu, sein wahres Denken zu verschleiern oder gar sich klandestin zu verhalten. So hat der Extremismusbegriff das Potenzial, sich seinen Gegenstand selbst zu schaffen. Aber natürlich wäre es idiotisch, jede Radikalisierung der bloßen Existenz eines Extremismusbegriffs in die Schuhe zu schieben.


Zum Weiterlesen:

  • Backes, Uwe (1998): Politischer Extremismus in demokratischen Verfassungsstaaten. Elemente einer normativen Rahmentheorie. Opladen: Westdeutscher Verlag.
  • Backes, Uwe / Eckhard Jesse (1996): Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
  • Jaschke, Hans-Gerd (2006): Politischer Extremismus. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.
    Jelpke, Ulla (2009): Rechts ist nicht links – Hintergrund und politische Funktion des Extremismusansatzes. Online: http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=1433
  • Jennerjahn, Miro (2010): „Der fächer des Bösen“. Anmerkungen aus politischer Perspektive. In: Heinrich Böll Stiftung Sachsen (Hrsg.) (2010): Gibt es Extremismus? Extremismusansatz und Extremismusbegriff in der Auseinandersetzung mit Neonazismus und (anti)demokratischen Einstellungen. Dresden: Druckhaus Dresden. S. 23-26.
  • Kausch, Stefan (2010): Ordnung. Macht. Extremismus – eine Alternativlosigkeit? Über die Gesellschaft der „guten Mitte“ und alternative Politik- und Analyseperspektiven. In: Heinrich Böll Stiftung Sachsen (Hrsg.) (2010): Gibt es Extremismus? Extremismusansatz und Extremismusbegriff in der Auseinandersetzung mit Neonazismus und (anti)demokratischen Einstellungen. Dresden: Druckhaus Dresden. S. 31-44.
  • Lipset, Seymour Martin (1981): ‚Fascism‘ – Left, Right, and Center. In: Political Man: The Social Bases of Politics. Baltimore: Johns HopkinsUniversitas Press. 127–152.
  • Neugebauer, Gero (2001): Extremismus – Rechtsextremismus – Linksextremismus: Einige Anmerkungen zu Begriffen, Forschungskonzepten, Forschungsfragen und Forschungsergebnissen. In: Wilfried Schubarth / Richard Stöss (Hrsg.): Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Bilanz. Opladen: Leske und Budrich. S. 13-37 (= Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 368).
  • Neugebauer, Gero (2010): Der Extremismusansatz aus wissenschaftlicher Sicht. In: Heinrich Böll Stiftung Sachsen (Hrsg.) (2010): Gibt es Extremismus? Extremismusansatz und Extremismusbegriff in der Auseinandersetzung mit Neonazismus und (anti)demokratischen Einstellungen. Dresden: Druckhaus Dresden. S. 11-18.

 

Gibt es einen sprachlichen Fingerabdruck?

Liebe Freunde der Sicherheit,

oftmals sind sprachliche Spuren das einzige, was wir von vermeintlichen Täterinnen und Tätern haben. Besonders im Internet, wo Kriminelle ihre digitalen Identitäten trotz aller Bemühungen noch immer verschleiern können, sind die anonymen sprachlichen Äußerungen von Gefährdern oder geistigen Brandstiftern die einzige Möglichkeit, ihre wahre Identität aufzudecken.

So wie ein Einbrecher bei seinen Untaten Fingerabdrücke hinterlässt, so wie ein Vergewaltiger anhand seiner DNA-Spuren identifiziert werden kann, so können forensische Linguisten Täter anhand ihrer Sprache dingfest machen. So wie man durch den Abgleich von Fingerabdrücken und Zellresten mit einer Fingerabdruck- oder DNA-Datenbank einen Täter identifizieren kann, brauchen Sprachforensiker nur die sprachlichen Spuren des Täters am Tatort mit Texten abzugleichen, die einem Verdächtigen sicher zugeordnet werden können. Und wenn das sprachmaterial mit den Spuren übereinstimmen, dann klicken die Handschellen. Der sprachliche Fingerabdruck hat den Täter überführt.

So jedenfalls wollen uns so manche Informatiker glauben machen, die ihre Aufsätze mit so viel versprechenden Titeln wie „From Fingerprint to Writeprint“ betiteln. Ich bin mir nicht sicher, ob sie wirklich daran glauben oder ob es Teil einer Strategie ist, sich mehr Drittmittel einzuverleiben. Denn: einen sprachlichen Fingerabdruck gibt es nicht. Höchstens als irreführende Metapher.

Was ist ein Fingerabdruck?

Dazu muss man zunächst verstehen, was ein Fingerabdruck ist. Bei einem Fingerabdruck handelt es sich um eine Visualisierung der Papillarleisten am Endglied eines Fingers. Diese bilden offenbar abhängig von den Erbanlagen und von der Ernährung des ungeborenen Kindes eine individuelle Form aus, die sich im Laufe des Lebens nicht mehr oder kaum mehr verändert. Damit ein Fingerabdruck für eine computergestützte Forensik brauchbar ist, d.h. zum Beispiel in einer Datenbank erfasst und maschinell abgleichbar ist, wird ein Merkmalsset standardisiert erfasst. Die jeweilige Merkmalskombination gilt als einmalig.

Ähnlich verhält es sich mit dem sogenannten genetischen Fingerabdruck. Hier wird für forensische Zwecke keineswegs die gesamten Erbgutinformationen gespeichert und für einen Datenbankabgleich verfügbar gemacht. Vielmehr werden bestimmte Stellen in der DNA daraufhin untersucht, wie häufig an ihnen sogenannte short tandem repeats (STRs), also Wiederholungen von bestimmten Sequenzen vorkommen. Die variable Anzahl der Wiederholungen an diesen Punkten ergibt eine individuelles Profil, das einer Person zugeordnet werden und zu deren Identifizierung benutzt werden kann. Die DNA eines Menschen ist im Prinzip invariant und eignet sich daher gut, um Personen zu identifizieren.

Beide Verfahren beruhen also auf der Analyse messbarer Entitäten, die ihren Ursprung in biochemischen Prozessen haben, die sich einem unmittelbaren individuellen oder sozialen Einfluss entziehen.

Man könnte es sich nun leicht machen und sagen: Sprache ist im Gegensatz dazu etwas Soziales. Um verständlich kommunizieren zu können, müssen wir uns auf soziale Konventionen beziehen, auf übliche Verwendungsweisen von Wörtern (vulgo: Bedeutung) und auf Regeln, wie diese Wörter zu Sinneinheiten (vulgo: Grammatik) zusammengesetzt werden. Zudem kommunzieren wir auch nicht nur nach unseren Vorstellungen, sondern richten unsere Äußerungen auf unser intendiertes Publikum hin aus und konstruieren damit auch einen sozialen Kontext. Unseren Papillarleisten ist es aber egal, wem wir die Hand geben oder für wen wir Kaffee kochen. Sie sehen immer gleich aus. Wir treffen auch kontextabhängig keine Auswahl aus unserer DNA wie wir aus den in der Sprache möglichen Ausrucksweisen wählen, je nach dem, was wir gerade stilistisch für angemessen halten.

Abdruck wovon?

Aber so leicht würden es uns die Informatiker nicht machen. Sie würden vielleicht sagen, dass wir das Ontologisieren bleiben lassen sollten, denn abstrakt hätten wir es eben doch mit dem gleichen Problem zu tun: immer geht es darum, Merkmalsmuster zu finden, die als typisch für eine Person gelten sollen. Bei Papillarleisten oder der DNA kommen wir mit weniger Merkmalen aus als bei der Sprache, aber auch bei der Sprache ermöglicht die sprachliche Kompetenz und die Auswahl, die jeder Mensch aus den ihm zur Verfügung stehenden sprachlichen Mitteln trifft, die Erstellung eines individuellen Merkmalprofils. Und mal ehrlich: die short tandem repeats haben schon eine große Ähnlichkeit mit den n-Grammen aus der Linguistik.

Hier kommen wir aber nun an den Punkt, wo es sich lohnt über die Bedeutung des Wortes „Abdruck“ zu reflektieren. Während wir wissen, dass ein Fingerabdruck immer ein Abbild des einen betreffenden Fingers ist, dass die DNA in einer Zelle eine exakte Kopie der DNA aller anderer Zellen im Körper der betreffenden Person ist, so wissen wir überhaupt nicht, auf was eigentlich der sprachliche „Abdruck“ verweisen soll. Was drückt sich denn da ab, wenn wir schreiben?

Um von einem sprachlichen Fingerabdruck zu sprechen, müsste es etwas sein, das garantiert, dass beim nächsten Mal exakt das gleiche Muster wieder sichtbar wird. Das einzige, was mir als Linguist hier einfiele, ist die sprachliche Kompetenz. Aber gerade die ist nicht fest, sie wandelt sich ständig. Mit jedem Wort, das ich spreche, mit jedem Satz, den ich schreibe oder lese, aktualisiert sie sich. Und jede Aktualisierung ist eine (wenn auch kleine) Veränderung. Deshalb gibt es auch keinen sprachlichen Fingerabdruck: Es gibt kein festes Muster, an dem wir die Typizität einer Äußerung messen könnten.

Wir können lediglich Ähnlichkeiten zwischen Texten berechnen und mit Wahrscheinlichkeiten operieren. Mit der Evidenz eines Fingerabdrucks oder einer DNA-Spur hat das wenig zu tun. Und gegen gut gemachte sprachliche Maskeraden sind wir ohnehin machtlos.

 

Rezension zu: Drommel, Der Code des Bösen

Liebe Freunde der Sicherheit,

das Ende der Anonymität wird überall ausgerufen: getarnt als Zeitgeistphänomen „Post-privacy“ von den Spacken der datenschutzkritischen Spackeria, von Google+ und Facebook, die sich weniger Cybermobbing und Trolling verprechen, wenn alle im Internet mit Klarnamen auftreten, und nicht zuletzt im Namen der Demokratie von unserem geschätzten Internet-Experten und Innenminister Hans-Peter Friedrich. Solche Überlegungen könnten sich schon bald als überflüssig erweisen, dann nämlich, wenn es gelänge, alle Internetbewohner anhand ihres individuellen Schreibstils zu identifizieren. Dass dies bald der Fall sein könnte, das verspricht uns ein Buch, das kürzlich beim Wilhelm Heyne Verlag erschienen ist und den Titel „Der Code des Bösen. Die spektakulären Fälle des Sprachprofilers“ trägt.

Sein Autor ist Raimund H. Drommel, der verdienstvolle Begründer der akademisch fundierten forensischen Linguistik in Deutschland. Mit seinem Buch liefert er einen Rückblick auf die spektakulärsten seiner „mehr als 1000“ Fälle und „über 300 Gerichtsgutachten“. Und was uns Freunde der Sicherheit freut und hoffnungsfroh in die Zukunft schauen lässt: Drommel „lag immer richtig“ (8).

Die sprachtheoretische Annahmen, die Drommels Arbeit zugrunde liegt, lässt sich anhand eines Vergleichs erläutern. Er schreibt:

„Was kaum jemand weiß: Jeder Mensch bedient sich einer ganz eigenen Sprache; sie ist beinah so unverwechselbar wie unsere DNS. Liegen adäquate Sprachproben vor, kann sie fast ebenso wie diese zweifelsfrei zugeordnet werden. Wir hinterlassen linguistische Spuren, wenn wir etwas sagen oder schreiben.“ (17)

Vom Vergleichsgegenstand DNS überträgt Drommel damit die folgenden Eigenschaften auf den Sprachgebrauch:

  1. Einmaligkeit: der Sprachgebrauch eines Menschen ist so einmalig, dass er seine Identifizierung ermöglicht; Sprachgebrauch ist verräterisch
  2. Unbewusstheit: wir gebrauchen die Sprache (oder zumindest die verräterischen Teile von ihr) unbewusst
  3. Unveränderbarkeit: man kann seinen Sprachgebrauch nicht willkürlich ändern
  4. Wissenschaftliche Erschließbarkeit: um die „sprachliche DNS“ zu entschlüsseln, braucht man wissenschaftliche Methoden; sie ist nicht jedem Intellekt zugänglich

Drommel, früher Professor an der Universität zu Köln, ist ein gestandener Sprachwissenschaftler und weiß natürlich, dass der Vergleich in vielerlei Hinsicht hinkt und sprachtheoretisch nicht haltbar ist. Die Rede von der sprachlichen DNS und – an anderer Stelle – von einem sprachlichen Fingerabdruck (21f) oder einem individuellen Sprachprogramm (40) in jedem Menschen sind Versuche, sprachwissenschaftliche Zusammenhänge durch Anschluss an das Alltagswissen verständlicher zu machen. So setzt sich Drommel selbst kritisch mit Ausdrücken wie „sprachlicher Fingerabdruck“ auseinander, die gerne von sprachwissenschaftlich unbefleckten Sicherheitsinformatikern benutzt werden, um mehr Forschungsgeld einzustreichen.

Cover des Buchs "Der Code des Bösen"

Cover des Buchs "Der Code des Bösen"

Trotz dieser kritischen Selbstreflexionen sind die Gutachten, die Drommel mit seinen Methoden erstellt, vor Gericht als Beweismittel anerkannt. Drommel war Gutachter für den Generalbundesanwalt und hat entscheidend dazu beigetragen, den geheimen Code der RAF zu entschlüsseln. Darüber durfte er jedoch im vorliegenden Buch nichts schreiben. Dennoch lesen sich die einzelnen Kapitel wie eine kleine Geschichte jener Ereignisse, die die Bundesrepublik (und die Schweiz und Österreich) seit den 1980er Jahren bewegten: Entführungen reicher Unternehmer, fingierte Selbstmorde von am Waffenhandel beteiligten Rechtsanwälten, Vorwürfe sexueller Nötigung gegen Medienschaffende, aber auch handfeste politische Skandale wie die niedersächsischen Spielbankaffäre, die Lotto-Affäre in Hessen oder der Tod Uwe Barschels und die Verwicklungen der Kieler CDU-Spitze in die Machenschaften gegen Engholm. In allen Fällen spielten Texte aus der Feder von Opfer oder Täter eine gewichtige Rolle. Und Drommel weiß spannend und detailreich über die Fälle zu erzählen. Allerdings, und es schmerzt mich als Linguisten, das zugeben zu müssen: Die Spannung ergibt sich meist aus dem breiteren kriminalistischen oder zeithistorischen Kontext, weniger aus der Schilderung der sprachlichen Analysen, von denen man den Eindruck gewinnt, dass sie sehr mühsam sein müssen.

Drommel unterscheidet grundsätzlich zwei Fallkonstellationen:

  1. Der Täter ist unbekannt, mit Hilfe einer sprachlichen Analyse soll aber etwas über seine soziale Herkunft in Erfahrung gebracht werden, um so den Kreis möglicher Täter einzugrenzen. Diese Tätigkeit nennt Drommel Sprachprofiling.
  2. Es gibt einen engen Kreis Tatverdächtiger und anhand der vorliegenden sprachlichen Daten soll entschieden werden, wer der Verdächtigen mit größter Wahrscheinlichkeit der Urheber eines Textes ist, der im Kontext eines Verbrechens entstanden ist. Bei dieser Tätigkeit würde ich von Autorenidentifikation sprechen.

Häufig folgen die beiden Fallkonstellationen freileich auf einander, d.h. dass mit Hilfe des Profiling und anderer kriminalistischer Mittel der Täterkreis so weit eingeschränkt wird, dass im Anschluss eine Autorenidentifikation möglich ist.

Wenn Drommel Texte analysiert, dann tut er dies auf allen Ebenen: auf der Ebene des Textkörpers (optische Gestaltung wie Absätze, Überschriften etc.), der grammatischen Formen und Partikeln, des Satzbaus, des Wortgebrauchs und auch auf der Ebene allgemeinerer stilistischer Merkmale, die die Satzebene überschreiten. Wichtige Indizien sind natürlich sprachliche Fehler.

Insbesondere auf der Ebene der Partikeln und der Lemmata benutzt er computergestützte Verfahren, von denen er die „computerbasierte Konkordanzanalyse“ als wichtigstes bezeichnet. Dabei „werden die zu analysierenden Texte in ein spezielles Programm eingelesen und Wort für Wort, Satz für Satz miteinander verglichen.“ (55) Auf diese Weise zeigen sich dem geübten Auge die Unterschiede und Ähnlichkeiten zwischen Texten. Konkordanzen zeigen das jeweilige sprachliche Phänomen in allen sprachlichen Kontexten, in denen sie auftreten. Den Vergleich der Gebrauchsweisen und die Bewertung scheint Drommel selbst ‚von Hand‘ vorzunehmen. Es handelt sich also um eine Mischung aus maschinellem und qualitativem Verfahren. Dies mag solange funktionieren, wie der Umfang der Texte noch einigermaßen überschaubar ist. Für größere Textmengen wäre eine Automatisierung des Abgleichs und eine Quantifizierung der Ergebnisse mittels Signifikanztests sicher die effizientere und womöglich auch die gerichtsfestere Art des Vorgehens. Es verwundert auch, dass Drommel trotz seiner großen Verdienste um die Standardisierung der forensischen Linguistik und seine Bemühungen um die Objektivierung seiner Ergebnisse nicht auf Verfahren maschinellen Lernens setzt, die in der informatischen Autorenidentifikation inzwischen Standard geworden sind.

Insgesamt liegt mit „Dem Code des Bösen“ ein Buch vor, das das Potenzial von Sprachprofiling und Autorenidentifikation einem breiteren Publikum vorstellt. Es gewährt uns Einblick in die Arbeitsweise eines erfahrenen Gutachters, der mit viel kriminalistischer Akribie, aber auch wissenschaftlicher Begeisterung und großem persönlichem Engagement bei der Sache ist.


Bibliographische Angabe:

Drommel, Raimund H. (2011): Der Code des Bösen. Die spektakulären Fälle des Sprachprofilers. München: Wilhelm Heyne Verlag.

Kollokationsgraphen und Ideologieerkennung am Beispiel der Sprache des militanten Islamismus

Liebe Freunde der Sicherheit,

heute möchte ich euch zeigen, wie man Kollokationen dafür benutzen kann, Schemata, Einstellungen oder Ideologien in Texten zu erkennen und zwar am Beispiel des militanten Islamismus. Wer noch nicht weiß, was Kollokationen sind, sollte in einem frühreren Artikel nachlesen.

Kollokationsgraphen

Kollokationen lassen sich als Graphen visualisieren. Was sind Graphen? Nach einer einfachen Definition sind Graphen Mengen von Punkten, zwischen denen Linien verlaufen. Sie dienen der Visualisierung von Zusammenhängen, wobei die Knoten meist Entitäten oder Konstrukten entsprechen und die Kanten Relationen. Im Fall von Kollokationsgraphen sind die Punkte Basen oder Kollokationen und die Kanten stehe für „ist Kollokation von“.

Kollokationsgraphen sind also Visualisierungen von in einem Textkorpus häufig auftretenden Wortverbindungen. Visualisierungen braucht man vor allem dann, wenn man eine große Menge von Daten hat, die man mit traditionellen Darstellungsformen wie Listen oder Tabellen nicht mehr überblicken kann. Die Kollokationen zu einem Wort lassen sich natürlich noch leicht in einer Liste zusammenfassen. Berechnet man aber die Kollokationen zu allen Wörtern in einem Textkorpus und möchte man darüber hinaus noch wissen, welche Wörter welche Kollokationen gemeinsam haben, dann ist das mit einem durchschnittlich leistungsfähigen Gehirn nicht mehr zu schaffen.

Militant islamistische Einstellungen in einem Diskussionsforum

Möchte man nun zum Beispiel anhand von Kollokationen untersuchen, welche Autorinnen und Autoren militant islamistische Positionen in einem Diskussionsforum vertreten, dann muss man zunächst wissen, welche Kollokationen als militant-islamistisch gelten sollen. Das lernt man, indem man zunächst Texte zu einem Korpus zusammenstellt, von denen man weiß, dass sie militant-islamistische Positionen vertreten. „Wissen“ heißt hier, dass jemand diese Texte tatsächlich gelesen und entsprechend bewertet haben sollte. Eigentlich ist das nichts für Korpuslinguisten, denn die sind faul und lesen ihre Texte nicht mehr. Zum Glück gibt es aber den Bundesverfassungsschutz, der uns hier die Arbeit abnimmt. Er hat zum Beispiel die deutsche Webseite der Islambrüderschaft als militant extremistisch eingestuft.

Wir laden uns also sämtliche Texte auf der Seite der Islambrüderschaft herunter, bauen ein hübsches Korpus daraus und berechnen für jedes Lemma die Lemmakollokationen. Am besten vergleichen wir die Liste noch mit einer Kollokationsliste eines nicht-extremistischen Referenzkorpus und streichen all jene Kollokationen, die nicht exklusiv im Islambrüderschaft-Korpus vorkommen. Nun haben wir eine Liste von Kollokationen, die für die Sprache des militanten Islamismus als typisch gelten können.

Als nächstes laden wir uns ein Diskussionsforum herunter und bilden autorenspezifische Korpora, d.h. wir fassen alle Posts von einem Nick zu einem Korpus zusammen. Auch hier berechnen wir zu jedem vorkommenden Lemma die Kollokationen.

Visualisierung militant-islamistischer Einstellungen

Nun kann man für jede autorenspezifische Kollokationsanalyse einen eigenen Kollokationsgraphen berechnen. So werden Wörter, die in den einzelnen Posts häufig miteinander auftreten, sichtbar gemacht. Interessant wird es für die Freunde der Sicherheit dann, wenn man jene Wortverbindungen, die sich auch bei der Islambrüderschaft finden, in den autorenspezifischen Graphen hervorhebt.

Ich habe das mal mit einem Diskussionsforum durchgerechnet, das vom Verfassungsschutz als islamistisch eingestuft wird, wenn auch nicht als militant-islamistisch. Wer wissen möchte, um welches Forum es sich handelt, kann mir gerne eine Mail schicken. Ich werde aber die Nicks nicht verraten. Das Forum ist sehr umfangreich und hat ca. 100 Mio laufende Wortformen.

Im Folgenden seht ihr einen Kollokationsgraphen von einem User, den wir als nicht militant-islamistisch einstufen würden. Es zeigen sich nur wenige typische Wortverbindungen, die auch typisch für die Islambrüderschaft sind. Diese sind im Graphen rot markiert.

 

Autorenspezifischer Kollokationsgraph; Quelle: islamistisches Diskussionsforum

 

Auch im Kollokationsgraphen eines zweiten Users sind Wortverbindungen, die als Indikatoren einer militant-islamistischen Gesinnung gelten können, nur in geringer Zahl vertreten.

 

Autorenspezifischer Kollokationsgraph; Quelle: islamistisches Diskussionsforum

 

Anders ist es bei den Posts zu einem dritten Nick. Hier sind sehr viele Kollokationen rot markiert und dies an fast allen Verdichtungspunkten des Graphen. Die Autorin oder der Autor zeigen also in vielen Themenbereichen (denn als solche lassen sich die Verdichtungsbereiche interpretieren) ähnliche sprachliche Muster wie in den Texten der Islambrüderschaft. Die Freunde der Sicherheit würden sich bei diesem Befund die Texte wohl noch einmal genauer anschauen.

 

Autorenspezifischer Kollokationsgraph; Quelle: islamistisches Diskussionsforum

 

Natürlich könnte man das Verfahren noch verfeinern, indem man beispielsweise die extrahierten militant-islamistischen Kollokationen inhaltlich gewichtet. Aber das ginge nun wirklich zu weit für einen kurzen Blog-Eintrag.

Sicher kann man bezweifeln, ob Kollokationen und Kollokationsnetze wirklich die hermeneutische Lektüre von Texten zu ersetzen. Aber das hieße, das heuristische Potenzial der angewandten Korpuslinguistik misszuverstehen. Denn sie will nicht hermeneutische Lektüren ersetzen. Sie entwickelt Kategorien und Modelle nach eigener Logik, deren Brauchbarkeit sich daran bemisst, ob sie im Rahmen konkreter Anwendungen einen Nutzen haben.

 

 

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„Überwachung“ und Selbstzwang

Posted on 14th April 2011 in Allgemein, Politik, Semantik, Überwachung und Sicherheit

Als an meiner Universität ein neues Gebäude errichtet wurde, fanden sich darin auffällig viele Kameras. Ich machte mir den Spaß, die Kameras zu zählen und musste feststellen, dass auf fünf Stockwerken nicht weniger als 43 Kameras mehr oder weniger offensichtlich angebracht waren. Gerne wollte ich nun von meiner Universitätsverwaltung wissen, was der Grund dafür sei, dass sie so viele Überwachungskameras installieren lassen hatte, wo doch von Kriminalität an meiner Universität keine Rede sein kann. Zur Antwort erhielt ich, dass die Universität keine Überwachungskameras habe anbringen lassen, sondern Sicherheitskameras.

Die sprachliche Konstruktion der Wirklichkeit

Wörter prägen unsere Wahrnehmung. Die Bezeichnung eines Gegenstandes konstruiert diesen Gegenstand mit, besonders dann, wenn er politisch umstritten ist. Die konkurrierenden Bezeichnungen für die in Rede stehenden Kameras heben jeweils einen Aspekt an ihrer Funktion hervor, der den Beteiligten besonders relevant erscheint. Der freundliche Verwaltungsangestellte, der meine Anfrage beantwortete, war überzeugt, dass die Kameras der Sicherheit der Studierenden diene, denn — so seine Begründung — die Bilder, die die Kameras aufzeichne, würden nur dann zur Ansicht freigegeben, wenn etwas vorgefallen sei. Es handle sich also nicht um Überwachung.

„Überwachung“ in Wörterbüchern

Als ich dann das Wort  im Grimm’schen Wörterbuch nachschlug, war ich fast geneigt, ihm Recht zu geben. Dort heißt es zur Bedeutung von „überwachen“:

bewachen, beaufsichtigen, im auge behalten, erst seit beginn des 19. jahrh. zu breiter verwendung gelangt
a) personen und sachen ü., beaufsichtigen (…)
b) eine thätigkeit ü., beaufsichtigen

Beaufsichtigt wurde tatsächlich niemand, denn es gab ja keinen Aufseher, also keinen Menschen hinter der Kamera. Auch die abstraktere Definition in Gablers Wirtschaftslexikon rechtfertigt es kaum, im Fall des speziellen Umgangs mit den Kameras an meiner Universität von „Überwachung“ zu sprechen:

Vorgehen, bei dem eventuelle Abweichungen zwischen beobachtbaren Istzuständen und vorzugebenden bzw. zu ermittelnden Sollzuständen festgestellt und beurteilt werden sollen.

Überwachung liegt also dann vor, wenn man Beobachtungen vornimmt, um die Abweichung von einer Norm festzustellen und zu beurteilen. Der Zweck der Überwachung ist die

Fehlerentdeckung und Fehlervermeidung sowie Erlangung von Informationen, die der Entscheidungsverbesserung all derjenigen dienen können, die über das Ergebnis der Überwachung unterrichtet werden.

Eine Kamera also, die Aufzeichnungen macht, die nur dann angesehen werden, wenn jemand eine Straftat meldet, deren Bilder aber sonst nach 48 Stunden gelöscht werden, scheint auf den ersten Blick tatsächlich keine Überwachungskamera zu sein. Denn, so argumentierte der Verwaltungsangestellte: wo keine Auswertung ist, dort ist auch keine Information, wo kein Beobachter ist, dort ist auch keine Überwachung. Die Kameras seien also tatsächlich nur Sicherheitskameras, denn durch ihre bloße Existenz verhinderten sie, dass überhaupt etwas vorfallen könne.

Panoptismus

Ich habe mit meinen Studierenden lange darüber diskutiert, ob sie angesichts der Existenz der Kameras ihr Verhalten verändern oder sich genauso verhalten wie unbeobachtet von den vielzähligen elektrischen Augen. Etwa die Hälfte vertrat die Ansicht, die Kameras hätten keinen Einfluss auf ihr Verhalten. Die andere Hälfte jedoch war der Ansicht, dass die gefühlte Beobachtung ihnen ein zwangloses Verhalten verunmögliche und sie sich merkwürdig diszipliniert fühlten. Das Wissen um die theoretische Möglichkeit, Gegenstand von gezielter Beobachtung durch eine Institution werden zu können, die im Falle eines Falles durchaus Zwangsmaßnahmen zu verhängen bzw. durchzusetzen in der Lage ist, führte also bei einem Teil der Studierenden dazu, dass sie sich Selbstzwängen unterwarfen, die sich verinnerlichten Normen der Richtigkeit und Wohlanständigkeit von Verhalten verdankten. Die Kameras entfalteten in ihnen einen Konformitätsdruck. Für diesen Mechanismus hat Michel Foucault die Bezeichnung Panoptismus geprägt. Auch wenn die Kameras abgeschaltet sind: Sie verweisen auf die Möglichkeit ihres Gebrauchs und können so unser Verhalten beeinflussen.

Selbstzwang und Zivilisation

Die Ausbildung von Selbstzwängen hat Norbert Elias mit dem Prozess der Zivilisation in Beziehung gesetzt. Menschen, die in „einfacheren“ (agrarisch geprägten) Gesellschaften lebten, verfügten seiner Ansicht nach über eine weniger differenzierte Selbstzwangapparatur als Menschen in hochdifferenzierten und besonders in mehrparteilichen Industriegesellschaften. Sie bedürften

zur Selbstzügelung in sehr hohem Maße der Verstärkung durch die von anderen erzeugte Furcht, den von anderen ausgeübten Druck. Der Druck kann von anderen Menschen, also etwa von einem Häuptling ausgehen oder von imaginierten Figuren, also etwa von Ahnen, Geistern oder Göttern. Was immer die Form, es bedarf hier eines sehr erheblichen Fremdzwanges, um bei Menschen das Selbstzwanggefüge zu stärken, das für ihre eigene Integrität, ja für ihr Überleben – wie auch für das der anderen Mitlebenden – erforderlich ist.

Zivilisationsprozesse sind, wie ich bei meinen Untersuchungen fand, gekennzeichnet durch eine Veränderung im Verhältnis von gesellschaftlichen Fremdzwängen und individuellen Selbstzwängen.

Die allgegenwärtigen Kameras sind keine Häuptlinge und keine strafenden Götter. Sie sind keine Fremdzwangapparate, die uns drohen. Sie sind aber mehr als das kritische Auge oder der strafende Blick der Mitmenschen, der uns dazu bewegt, die Normen unseres Zusammenlebens zu hinterfragen und so einen zivilisatorischen Effekt zu entfaltet. Sie sind auch Manifestationen unserer kollektiven Ängste. Doch bilden sie diese Ängste nicht einfach ab. Sie verstärken sie.

Quellen:

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„Sicherheit“ als Schlagwort in der Politik

Posted on 14th April 2011 in Politik, Semantik, Überwachung und Sicherheit

„Sicherheit“ ist eines jener politischen Schlagwörter, die in fast allen Verwendungskontexten positiv konnotiert sind: ein Mirandum. Keine Partei kann ernsthaft gegen Sicherheit sein, so wie keine Partei es sich erlauben kann, gegen soziale Gerechtigkeit oder Freiheit zu politisieren. Gerade deshalb kann die Vokabel der Sicherheit aber dazu benutzt werden, um in ihrem Namen politisch umstrittene Maßnahmen zu rechtfertigen. Wie viele politischen Schlagwörter ist „Sicherheit“ semantisch unterbestimmt und offen für viele Verwendungsweisen. Entsprechend wird der Begriff der Sicherheit von den Parteien in Deutschland unterschiedlich oft und je nach Partei in unterschiedlichen Kontexten schwerpunktmäßig verwendet.

Die folgende Grafik zeigt, dass insbesondere Parteien, die sich das Eintreten für Bürgerrechte auf die Fahnen geschrieben haben, das Lemma „Sicherheit“ und seine Derivate besonders häufig verwendet werden. Die Grafik zeigt die relative Frequenz je 10.000 Wörter in den Pressemitteilungen der Jahre 2005-2009. An der Spitze liegen die Grünen mit durchschnittlich 12,3 Referenzen auf Sicherheit je 10.000 Wörter, gefolgt von der FDP mit 11,1. Am Ende des Rankings finden sich mit weitem Abstand die SPD und überraschenderweise die rechtsextreme NPD.

Frequenz des Lemmas "Sicherheit" in den Pressemitteilungen der Parteien (2005-2009)

Trotz der relativen hohen Frequenz der Verwendung des Wortes bei den GRÜNEN ist der Gebrauch auf wenige Verwendungskontexte beschränkt: auf das Spannungsfeld von Sicherheit auf der einen und Bürgerrechten und Freiheit auf der anderen, auf die (mangelnde) Sicherheit der Atomenergie und damit zusammenhängend der Ausbau alternativer Energien und schließlich den Schutz von Familien, Verbrauchern, aber auch des geistigen Eigentums. Dies illustriert die folgende Abbildung. Sie zeigt jene Wörter, die besonders häufig zusammen mit dem Wort „Sicherheit“ verwendet werden.

Kollokagramm zum Lemma "Sicherheit" in den Pressemitteilungen der Grünen 2005-2009
Der Sicherheitsbegriff der Grünen (Pressemitteilungen 2005-2009)

Die SPD benutzt „Sicherheit“ dagegen dominant im Kontext sozialer Themen. Dies illustriert das unten stehende Kollokagramm zum Lemma „Sicherheit“. Der Schutz der „guten“ Arbeit und die Sicherheit von Arbeitsplätzen in Zeiten der Globalisierung sind demnach das zentrale Thema der SPD. Sicherheit ist ein Wert, der den Menschen ein Stück Würde gibt. Die so verstandene Sicherheit ist zwar nicht direkt mit (sozialer) Gerechtigkeit verknüpft, aber dennoch mit ihr über andere zentrale Begriffe assoziiert. Das Wortnetz zeigt überdies sehr schön, wie die SPD die Menschen im Spannungsfeld von Sicherheit, Freiheit und (starkem) Staat verortet.

Kollokagramm zum Lemma "Sicherheit" in den Pressemitteilungen der SPD 2005-2009
Der Sicherheitsbegriff der SPD (Pressemitteilungen 2005-2009)

Auch bei der FDP finden sich die Menschen, die stets als „Bürger“ bezeichnet werden, im Kräftefeld von Freiheit, Sicherheit und Staat wieder. Doch fehlt dem Staat im Unterschied zur SPD das Atrribut „stark“. Der Staat der FDP gewährleistet die Versorgungssicherheit und schützt die Freiheit. Die soziale Sicherheit ist nur ein Aspekt von Sicherheit. In ihr tritt neben die insgesamt marginaler platzierte soziale Gerechtigkeit auch die Leistungsgerechtigkeit. Der Sicherheitsbegriff der FDP hat zudem auch eine starke sicherheitspolitische Dimension: nach Innen mit der Polizei, nach außen mit der Bundeswehr, wobei dei europäischen und transatlantischen Allianzen betont werden.

Kollokagramm zum Lemma "Sicherheit" in den Pressemitteilungen der FPD 2005-2009
Der Sicherheitsbegriff der FPD (Pressemitteilungen 2005-2009)

Bei der CDU verweist die Verwendung des Lemmas „Sicherheit“ auf eine starke Affinität zu den Politikfeldern innere und äußere Sicherheit. Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan, die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und die Sicherung von Frieden, Freiheit und Menschenrechten im europäischen Kontext bilden einen wichtigen Assoziationskomplex. Daneben ist der Sicherheitsbegriff der CDU auch mit sozialpolitischen Themen verbunden, wobei die Sicherheit des sozialen Netzes und der sozialen Sicherungssysteme im Zentrum stehen. Ein Alleinstellungsmerkmal bei der CDU ist die häufige Referenz auf die Sicherheit der Kernkraftwerke und damit gekoppelt der Energieversorgung.

Kollokagramm zum Lemma "Sicherheit" in den Pressemitteilungen der CDU 2005-2009
Der Sicherheitsbegriff der CDU (Pressemitteilungen 2005-2009)

Bei der Partei „Die Linke“ (PDL) lassen sich drei Dimensionen des Sicherheitsbegriffs identifizieren: eine sozialpolitische (soziale Sicherheit und Teilhabe), eine auf die Grundwerte bezogene (Spannungsfeld von Sicherheit, Freiheit und Bürgerrechten) und eine militärische, die freilich kritisch gewertet wird.

Kollokagramm zum Lemma "Sicherheit" in den Pressemitteilungen der PDL ("Linkspartei") 2005-2009
Der Sicherheitsbegriff der PDL („Linkspartei“) (Pressemitteilungen 2005-2009)

Die NPD ist die einzige Partei, bei der Sicherheit und Kriminalität ein hochfrequent assoziiert sind. Daneben werden Sicherheit und nationale Identät und Eigeninteressen in einen semantischen Zusammenhang gebracht. Die große Nähe der Lemmata „deutsch“, „Volk“ und „NPD“ zeigt, wie sehr in der braunen Ideologie Partei und Volk Ineinsgesetzt werden.

Kollokagramm zum Lemma "Sicherheit" in den Pressemitteilungen der NPD 2005-2009
Der Sicherheitsbegriff der NPD (Pressemitteilungen 2005-2009)

Für dieses Blogs ist das bei mehreren Parteien sichtbar werdende Spannungsfeld von Sicherheit und Grundrechten wie Freiheit oder informationelle Selbstbestimmung das zentrale Thema. Dennoch sollen die Verbindungen zu den anderen Themenbereichen nicht aus den Augen verloren werden. Denn sie sind die argumentativen Quellen für die Verschiebungen im Wertefeld, die wir in den vergangenen Jahren beobachten mussten.

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