Beat the Prof: Wortwahl

Posted on 17th März 2017 in Politik, Semantik, Wortschatz

Friederike Werner von ZEIT Online hat mich eingeladen, ein Wissensquiz zur Wortwahl, insbesondere zur Sprache der Herabsetzung und Ausgrenzung auszudenken.

Die korrekten Antworten und Erläuterungen habe ich auf hassrede.de zusammengestellt.

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Metasprachliche markierte Ausdrücke in der ZEIT im Jahr 2011 und eine kleine Geschichte der BRD in Wörtern

Posted on 6th Januar 2012 in Allgemein, Linguistische Kategorien, Off Topic

Liebe Freunde der Sicherheit,

im vorletzten Post habe ich die Möglichkeit diskutiert, mittels metasprachlich markierter Ausdrücke Ideologien zu identifizieren, die von der herrschenden Semantik abweichen. Auch der publizistische Mainstream markiert Wörter oder Ausdrücke durch Anführungszeichen oder ein vorangestelltes „sogenannt“, wenn auch seltener. In Zeitungen werden vor allem neue, missverständliche oder inhaltlich umstrittene Ausdrücke markiert. Die folgende Wortwolke zeigt, welche Ausdrücke in der gedruckten ZEIT im Jahr 2011 markiert wurden:



Metasprachlich markierte Ausdrücke in der ZEIT (print) 2011



An der Wortwolke werden vor allem die wichtigsten Themen des Jahres sichtbar: Euro-Rettung, Terrorismus (Schuhbomber, Rucksackbomber, Kofferbomber und für uns Freunde der Sicherheit besonders interessant: Unterhosenbomber), arabischer Frühling, Atomkraft (Brückentechnologie, Restrisiko, Liquidator, Fukushima, Energiewende), Protestbewegungen (Wutbürgertum, Plärrer, Empörte) und Selbstverteidigungsminister KT. Es finden sich auch einige Klassiker: „drittes Reich“ und „Führer“ werden in den meisten Medien aus gutem Grund immer in Anführungszeichen gesetzt. Natürlich findet sich auch „alternativlos“ als Unwort des Jahres in der Liste.

Ich habe auch für die anderen Jahrgänge der Zeit solche wordclouds berechnet. In der Gesamtschau erhält man eine kleine Geschichte der Bundesrepublik und ihrer gesellschaftlichen Debatten in einer Liste von Wörtern.

Als Lesehilfe: Je häufiger ein Ausdruck markiert wurde, desto größer wird er dargestellt. In einem Jahr zum ersten mal als markiert auftretende Ausdrücke sind rot, im Vergleich zu den anderen Jahren signifikant häufig auftretende Ausdrücke sind braun gefärbt.





Interessant ist, dass in Jahren von Krisen und Umbrüchen besonders viele Ausdrücke metasprachlich markiert werden. Die Jahre 1966-1969, 1977, 1989/90 sind dafür ein Beleg. Zieht man den Anstieg der Markierungen im Jahr 2011 im Vergleich zu den Jahren vorher in Betracht, dann muss die Diagnose heißen: wir erleben zurzeit einen Umbruch, der den großen Krisenjahren der BRD vergleichbar ist.


Anmerkung: Eine Filterung der Listen war nötig, da insbesondere Buch- oder Filmtitel auch in Anführungszeichen gesetzt werden. Dies wurde mit Hilfe einer Stoppliste automatisiert, eine Nachbearbeitung von Hand war dennoch nötig.

Für bessere Lesbarkeit: jenseits des Blog-Layouts habe ich noch eine schlichte HTML-Seite gemacht.


Erkennung von Ideologien: Metasprachliche Markierungen als Kritik der herrschenden Semantik

Liebe Freunde der Sicherheit,

heute soll es nicht um Autorenerkennung gehen, sondern um die Frage, wie man den ideologischen Gehalt größerer Textmengen bestimmen kann. Illustrieren möchte ich dies an einem Thema, das uns besonders am Herzen liegt: die Treue zu unserer staatlich-politischen Grundordnung.

Systemkritische Bewegungen haben fast immer auch eine sprachkritische Tendenz. Ähnlich wie antipluralistische Systeme neigen sie zur Ausbildung einer eigenen Ideologiesprache, die zwar nicht notwendigerweise ausdrucksseitig (also im Hinblick auf die verwendeten Wörter und Wendungen), aber immer inhaltsseitig vom herrschenden Sprachgebrauch abweicht. Und dies mit gutem Grund: die herrschende Sprache – so die Vorstellung – habe verschleiernden Charakter und diene der herrschenden Klasse zur Gefügigmachung der Bürger, mithin als Herrschaftsinstrument.

Wahres Sprechen erfordert daher eine neue Sprache – so die an ontologisierende Sprachtheorien erinnernde Position. Selten kommen daher sich als revolutionär verstehende Bewegungen ohne kritische Thematisierungen der gegenwärtigen Sprache aus, bisweilen arbeiten sie sogar sprachliche Gegenentwürfe aus.

Letzteres geschieht häufig in Textsorten, die Wörterbüchern ähnlich sind. Beispielsweise findet sich im Netz ein rechtsextremes Elaborat, das eine Liste mit 126 zentralen Vokabeln aus den semantischen Feldern der Staatstheorie, der Philosophie, der Theologie und der „Rassenkunde“ enthält, die im Sinne der Autoren abweichend vom Alltagssprachgebrauch definiert werden. „Diskriminierung“ wird darin beispielsweise wie folgt bestimmt: „Kulturtugend. Abgrenzung (gegeneinander), Unterscheidung des Häßlichen vom Schönen, des Bösen vom Guten, des Falschen vom Wahren, des Schädlichen vom Nützlichen. Die Diskriminierung ist die grundlegende Fähigkeit, die menschliches Handeln auf den Gebieten der Kunst, der Religion, des Wissens, der Wirtschaft und der staatlichen wie bürgerlichen Ordnung der Gemeinwesen erst ermöglicht.“ Die Definition bezieht sich auf die Bedeutung des lateinischen Verbs „discriminare“, in der das Wort auch ins Deutsche entlehnt wurde. Die Bedeutungsdimensionen der Herabsetzung und der Benachteiligung, die seit dem frühen 20. Jahrhundert die Verwendung des Wortes prägen, werden getilgt.

Die Existenz solcher wörterbuchartigen Umdeutungen von Begriffen ist Symptom einer elaborierten und systematischen Kritik der „herrschenden“ Semantik. Häufiger jedoch findet sich in systemkritischen Texten eine eher unsystematische Ad-hoc-Kritik am gängigen Sprachgebrauch, indem die entsprechenden Ausdrücke metasprachlich markiert werden. Damit wird die Ablehnung der traditionellen Verwendungsweise der markierten Vokabeln zum Ausdruck gebracht. Diese Ablehnung kann sich entweder gegen die Wortform selbst oder gegen das Konzept, das dem Ausdruck zugrunde liegt, richten. Ein rechtskonservativer Politiker übt beispielsweise mit der Formulierung „Einwohner mit ‚Migrationshintergrund'“ Kritik an der in Anführungszeichen gesetzten Wortform und drückt damit aus, dass diese nicht Teil seines persönlichen politischen Vokabulars ist. Kritik am Konzept, das hinter einem Ausdruck steht, wird etwa geübt, wenn von der „sogenannten Demokratie“ die Rede ist. Solche Sprachthematisierungen haben eine strategische Funktion. Daneben gibt es natürlich noch weitere Sprachthematisierungen, die ausschließlich erläuternden Charakter besitzen. Hier werden Wörter definiert, erklärt, oder es wird ihr Gebrauch legitimiert.

Sprachkritische Markierungen bieten somit einen Ansatzpunkt für die informatische Operationalisierung von Einstellungen gegenüber der herrschenden Ordnung, insofern sie als Indikatoren der Kritik an zentralen politischen Konzepten und der herrschenden Semantik insgesamt gedeutet werden können.

Um zu überprüfen, ob die linguistische Kategorie der metasprachlichen Markierung als Indikator für Distanz zur herrschenden Semantik und damit als Marker systemkritischer Gesinnung gelten kann, habe ich zusammen mit Kollegen ein paar Proberechnungen an den Pressemitteilungen der Bundesparteien in der Legislaturperiode von 2005-2009 vorgenommen. Im Folgenden findet ihr die Frequenz von metasprachlichen Markierungen je 10.000 Wörtern (SPD und CDU stehen hier deshalb neben einander, weil sie eine Koalition bildeten; PDL-KPF steht für die Kommunistische Plattform innerhalb der Partei DIE LINKE.).

 


Anzahl metasprachlich markierter Ausdrücke je 10.000 Wörter in den Pressemitteilungen von Parteien (2005-2009)

Anzahl metasprachlich markierter Ausdrücke je 10.000 Wörter
in den Pressemitteilungen von Parteien (2005-2009)



Die Parteien und Gruppierungen an den Rändern des politischen Spektrum weisen eine höhere Frequenz metasprachlicher Markierungen auf als die im Bundestag vertretenen Parteien. Während bei letzteren der Höchstwert bei rund 20 Sprachthematisierungen je 10.000 Wörtern liegt (CDU), liegt er bei den anderen Parteien, die vom Verfassungsschutz überwiegend als extremistisch bezeichnet werden, zwischen rund 33 (MLPD) und 80 (DKP).

Auch eine qualitative Auswertung der metasprachlichen Ausdrücke, die in den Pressemitteilungen auftreten, bestätigt, dass die Parteien an den Rändern des politischen Spektrums ihre Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit sprachlichen Mitteln explizit machen. Die folgende Abbildung zeigt den Anteil der metasprachlich markierten Ausdrücke zur Bezeichnung von Institutionen beziehungsweise Grundwerten des demokratischen Verfassungsstaates an allen metasprachlicher Markierungen.

 


Anteil von Wendungen zur Bezeichnung des demokratischen Verfassungsstaates und seiner Organe an allen metasprachlich markierten Ausdrücken (Pressemitteilungen von Parteien 2005-2009)

Anteil von Wendungen zur Bezeichnung des demokratischen Verfassungsstaates
und seiner Organe an allen metasprachlich markierten Ausdrücken
(Pressemitteilungen von Parteien 2005-2009)



Insbesondere bei den rechtsextremen Parteien, aber auch bei der MLPD findet sich demnach ein vergleichsweise hoher Anteil antipluralistisch intendierter metasprachlicher Markierungen. Zwar liegt der Wert bei den Grünen auch vergleichsweise hoch, allerdings ist die Frequenz metasprachlicher Markierungen bei den Grünen insgesamt derart gering, dass die 3,2 % markierter Ausdrücke, die Grundwerte und Institutionen des Verfassungsstaates bezeichnen, nicht ins Gewicht fallen.

Es scheint also, als seien Quantität und Qualität metasprachlich markierter Ausdrücke ein Indikator für eine kritische Haltung gegenüber der herrschenden politischen Ordnung. Allerdings muss ich noch ergänzen: bei Diskussionsforen ist die explorative Kraft metasprachlicher Markierungen viel geringer. Ein weiterer Beleg dafür, wie zentral die Kategorie Textsorte für die automatisierte Sprachanalyse ist.

Ach so, eins noch: klar werden hier Parteien vergleichen und einige gelten dem Verfassungsschutz als links- und andere als rechtsextrem. Ich möchte aber nicht den Eindruck erwecken, dass das Vergleichen ein Gleichsetzen ist.


„Extremismus“ zwischen Deskription und Performanz

Posted on 7th November 2011 in Extremismus, Politik, Überwachung und Sicherheit

Liebe Freunde der Sicherheit,

ich habe mich in der letzten Zeit um die Sicherheit der japanischen Renten verdient gemacht, daher war hier Funkstille. Das soll sich nun aber wieder ändern. Heute ein kleiner Überblick über die Debatte um den Extremismusbegriff. Seine Anwendung bietet in Deutschland die Grundlage dafür, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz Personen oder Gruppen beobachten darf. Während in anderen Ländern vor allem der Verdacht des Terrorismus staatliche Zuwendung beschert, betrachtet man Terrorismus in Deutschland in den meisten Fällen als Sonderfall des Extremismus.

„Extremismus“ als Terminus aus der Verwaltungssprache

„Extrem“ ist ein relationaler Begriff: Seine Bedeutung ergibt sich nur aus der Beziehung zu anderen Positionen. Das „Extreme“ bezeichnet die äußerste Abweichung oder den äußersten Gegensatz zu diesem Anderen. Der Begriff des politischen Extremismus ist ein Begriff, der nicht nur in der Forschung verwendet wird. Er findet Verwendung auch in der Arbeit jener Behörden, die – dem Gründungskonsens der Bundesrepublik folgend – den Schutz der Verfassung durch Sammlung von Informationen über jene zu ihrem Auftrag haben, die aggressiv und planvoll an der Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung arbeiten. Der Begriff des Extremismus ist damit ein Begriff aus der Verwaltungspraxis, ein Begriff mit handlungsorientierender Funktion. Er erhält seine Bedeutung aus der Rechtsprechungstradition des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts und der Verfassungs- und Verwaltungsgerichte der Länder. Aber auch die Praxis von Staatsanwaltschaften und Gerichten, der Innenministerien von Bund und Ländern sowie die Aktivitäten der ihnen unterstellten Polizei und vor allem der Verfassungsschutzämter (Neugebauer 2001: 14) tragen dazu bei, dem Begriff seine jeweils aktuelle Bedeutung zu geben. Wann der Verfassungsschutz tätig werden darf, ist in § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes geregelt, wo es heißt:

(1) Im Sinne dieses Gesetzes sind
a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen;
b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen;
c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.
(§4 Abs. 1 BverfSchG.)

Als Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zählt Absatz 2 die folgenden Verfassungsgrundsätze auf:

a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
e) die Unabhängigkeit der Gerichte,
f) der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.
(§4 Abs. 2 BverfSchG.)

Extremistisch im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind damit jene Bestrebungen, die auf die Beseitigung oder Einschränkung der Prinzipien von parlamentarischer Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus, Gewaltenteilung und Menschenrechten gerichtet sind. Organisationen, deren Ziele als extremistisch eingestuft werden, werden von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet mit dem Ziel, gegebenenfalls gerichtsverwertbare Materialien zu sammeln, die Exekutivmaßnahmen rechtfertigen.

Extremismusbegriff der Politikwissenschaft

Auch in der Politikwissenschaft wird der Extremismusbegriff von einer Schule von Politikwissenschaftlern in Abgrenzung zum Begriff des demokratischen Verfassungsstaates verwendet. So definieren Uwe Backes und Eckhard Jesse (1996: 45):

Der Begriff des politischen Extremismus soll als Sammelbezeichnung für unterschiedliche politische Gesinnungen und Bestrebungen fungieren, die sich in der Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und seiner fundamentalen Werte und Spielregeln einig wissen, sei es, daß das Prinzip menschlicher Fundamentalgleichheit negiert (Rechtsextremismus), sei es, daß der Gleichheitsgrundsatz auf alle Lebensbereiche ausgedehnt wird und die Idee der individuellen Freiheit überlagert (Kommunismus), sei es, daß jede Form von Staatlichkeit als „repressiv“ gilt (Anarchismus).

Auch wenn die Definition als Gemeinsamkeit der unterschiedlichen Extremismen lediglich die Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates nennt, tragen Backes und Jesse doch folgende weitere „strukturelle Gemeinsamkeiten extremistischer Doktrinen“ (Backes/Jesse 1996: 58) zusammen:

(1) Intoleranz gegenüber „abweichenden“ Auffassungen sowie mangelnde Kompromissfähigkeit und -bereitschaft
(2) Pluralismus der Meinungen wird mit dem Hinweis auf die eine „wahre“ Lehre abgelehnt
(3) die absolute Gewissheit, im Recht zu sein, und die Überzeugung von der absoluten Gültigkeit der eigenen Visionen
(4) Missionsbewusstsein
(5) Geheimbündelei
(6) Verschwörungstheorien: Massenmedien sind Instrumente der Meinungsmanipulation, die Parteien sind Spielbälle der Interessenverbände
(7) Fanatismus: Bereitschaft zur gewaltsamen Propagierung und Durchsetzung der erstrebten Ziele

Der von staatlichen Behörden und Teilen der Politikwissenschaft formulierte Extremismusbegriff ist ein normativer. Er ist an den Werten des demokratischen Verfassungsstaates orientiert. Die deontische Dimension des Begriffs beinhaltet, dass der Extremismus etwas ist, das beobachtet und gegen das gegebenenfalls vorgegangen werden sollte. Der Extremismusbegriff ist damit auch ein Ausgrenzungsbegriff, denn er setzt eine Grenze zwischen legaler und illegaler politischer Betätigung.

Kritik am Extremismusbegriff

An diesem Extremismusbegriff wird Kritik geübt, sowohl von politikwissenschaftlicher Seite als auch von politisch Betroffenen. Als Beispiel für letztere sei hier ein Text mit dem Titel „Rechts ist nicht links – Hintergrund und politische Funktion des Extremismusansatzes“ (Jelpke 2009) der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke von der Partei Die Linke angeführt. Jelpke, der politische Kontakte zu in Deutschland als terroristische Vereinigung verbotenen Gruppierungen vorgehalten werden, wirft den Vertretern des Extremismusansatzes vor, „die inhaltlichen Unterschiede zwischen der radikalen Linken und einer extremen Rechten nivellieren und somit die Linke durch die begriffliche Gleichsetzung mit der extremen Rechten diskreditieren [zu wollen]“. Der Extremismusbegriff solle die politische Mitte unabhängig von den in ihr vertretenen Inhalten legitimieren und alle Abweichungen von dieser Mitte ausgrenzen. Dadurch definiere der Extremismusbegriff einen legalen politischen Raum (die Mitte) und stelle alle abweichenden politischen Vorstellungen unter den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit. Diese Definition der legitimen Mitte erfolge jedoch nicht inhaltlich, etwa entlang der Grundwerte der Verfassung, sondern rein formal, das heißt gemäß dem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, zu der nach herrschender Auffassung auch das kapitalistische Wirtschaftssystem der Bundesrepublik gehöre. Jelpke sieht also im Extremismusbegriff eine antipluralistische Strategie und ein Herrschaftsinstrument der politischen Mitte. Zur Kritik am Extremismusbegriff aus politischer Perspektive kann man auch bei Jennerjahn (2010) und Kausch (2010) nachlesen.

Aus politikwissenschaftlicher Sicht konstatiert Gero Neugebauer (2001, 2010), dass sich keine nennenswerte empirische Forschungslinie, die die Gemeinsamkeiten von Links- und Rechtsextremismus untersucht, gebildet habe. Vielmehr beobachtet er, dass der Extremismusbegriff für Forschung zu rechtsextremen, jedoch praktisch überhaupt nicht für Forschung zu linksextremen Gruppierungen und Denkweisen verwendet werde. Diese Einseitigkeit verdanke sich seiner normativen Fundierung. Zwar räumt auch Neugebauer die Existenz von Gemeinsamkeiten ein, jedoch seien diese lediglich auf der Phänomen- oder Symptom-Ebene zu finden. Inhaltlich seien die Unterschiede zwischen Links- und Rechtsextremismus aber zu groß, als dass eine theoretische Reduzierung auf einen Begriff angemessen sei. Ohne wie Backes und Jesse eine präzise Bestimmung des Demokratiebegriffs vorzunehmen, konstatiert er, dass der Linksextremismus zwar antikapitalistisch, nicht aber antidemokratisch sei, der Rechtsextremismus hingegen stets antidemokratisch. Diese Kritik verweist auf ein tiefer liegendes Problem mit dem Extremismusbegriff: Er referiert auf das Links-Rechts-Schema, das – folgt man Neugebauers Ausführungen weiter – alltagsweltlich zwar eine sinnvolle Vereinfachung komplexer Sachverhalte sein könne, aber für wissenschaftliche Zwecke wegen seiner Unbestimmtheit keinen großen heuristischen Nutzen habe. Daher plädiert Neugebauer dafür, die Eindimensionalität des Extremismusbegriffs durch einen mehrdimensionalen Werteraum zu ersetzen.

Extremismus der Mitte

Schließlich gibt es in der Forschung zum historischen Faschismus noch die These von der Existenz eines Extremismus der Mitte. Lipset (1981) etwa führt den Siegeszug des Faschismus in den 1930er Jahren darauf zurück, dass die politische Mitte mit extremistischem Gedankengut infiziert war. Dass es weiterhin einen Extremismus der Mitte gibt, ist heute ein beliebtes Argument derer, die sich an den vermeintlichen politischen Rändern tummeln, um den Vorwurf des Extremismus von sich zu weisen.

Die deontische Dimension des Extremismusbegriffs

Extremismus ist ein Begriff, der fast ausschließlich zur Bezeichnung kritikwürdiger Sachverhalte, Menschen und Gruppen verwendet wird. Daher ist die Verleihung des Labels „extremistisch“ auch kein rein deskriptiver Akt, sondern hat eine performative Dimension. Interessant ist, was mit Gruppen oder Menschen geschieht, denen extremistisches Denken vorgeworfen wird: Oft radikalisieren sie sich nämlich. Der Extremismusbegriff zieht eine Linie zwischen ihnen und dem Rest der Gesellschaft. Sie fühlen sich als Opfer von Ausgrenzung und beginnen mit anderen (vermeintlichen) Opfern dieser Ausgrenzung zu sympathisieren und finden nicht selten in ihnen ihre neuen Verbündeten. Der Staat, der diese Ausgrenzung autorisiert, erscheint noch kritikwürdiger als zuvor. Wer des Extremismus verdächtigt wird, der neigt häufiger dazu, sein wahres Denken zu verschleiern oder gar sich klandestin zu verhalten. So hat der Extremismusbegriff das Potenzial, sich seinen Gegenstand selbst zu schaffen. Aber natürlich wäre es idiotisch, jede Radikalisierung der bloßen Existenz eines Extremismusbegriffs in die Schuhe zu schieben.


Zum Weiterlesen:

  • Backes, Uwe (1998): Politischer Extremismus in demokratischen Verfassungsstaaten. Elemente einer normativen Rahmentheorie. Opladen: Westdeutscher Verlag.
  • Backes, Uwe / Eckhard Jesse (1996): Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
  • Jaschke, Hans-Gerd (2006): Politischer Extremismus. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.
    Jelpke, Ulla (2009): Rechts ist nicht links – Hintergrund und politische Funktion des Extremismusansatzes. Online: http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=1433
  • Jennerjahn, Miro (2010): „Der fächer des Bösen“. Anmerkungen aus politischer Perspektive. In: Heinrich Böll Stiftung Sachsen (Hrsg.) (2010): Gibt es Extremismus? Extremismusansatz und Extremismusbegriff in der Auseinandersetzung mit Neonazismus und (anti)demokratischen Einstellungen. Dresden: Druckhaus Dresden. S. 23-26.
  • Kausch, Stefan (2010): Ordnung. Macht. Extremismus – eine Alternativlosigkeit? Über die Gesellschaft der „guten Mitte“ und alternative Politik- und Analyseperspektiven. In: Heinrich Böll Stiftung Sachsen (Hrsg.) (2010): Gibt es Extremismus? Extremismusansatz und Extremismusbegriff in der Auseinandersetzung mit Neonazismus und (anti)demokratischen Einstellungen. Dresden: Druckhaus Dresden. S. 31-44.
  • Lipset, Seymour Martin (1981): ‚Fascism‘ – Left, Right, and Center. In: Political Man: The Social Bases of Politics. Baltimore: Johns HopkinsUniversitas Press. 127–152.
  • Neugebauer, Gero (2001): Extremismus – Rechtsextremismus – Linksextremismus: Einige Anmerkungen zu Begriffen, Forschungskonzepten, Forschungsfragen und Forschungsergebnissen. In: Wilfried Schubarth / Richard Stöss (Hrsg.): Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Bilanz. Opladen: Leske und Budrich. S. 13-37 (= Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 368).
  • Neugebauer, Gero (2010): Der Extremismusansatz aus wissenschaftlicher Sicht. In: Heinrich Böll Stiftung Sachsen (Hrsg.) (2010): Gibt es Extremismus? Extremismusansatz und Extremismusbegriff in der Auseinandersetzung mit Neonazismus und (anti)demokratischen Einstellungen. Dresden: Druckhaus Dresden. S. 11-18.

 

„Überwachung“ und Selbstzwang

Posted on 14th April 2011 in Allgemein, Politik, Semantik, Überwachung und Sicherheit

Als an meiner Universität ein neues Gebäude errichtet wurde, fanden sich darin auffällig viele Kameras. Ich machte mir den Spaß, die Kameras zu zählen und musste feststellen, dass auf fünf Stockwerken nicht weniger als 43 Kameras mehr oder weniger offensichtlich angebracht waren. Gerne wollte ich nun von meiner Universitätsverwaltung wissen, was der Grund dafür sei, dass sie so viele Überwachungskameras installieren lassen hatte, wo doch von Kriminalität an meiner Universität keine Rede sein kann. Zur Antwort erhielt ich, dass die Universität keine Überwachungskameras habe anbringen lassen, sondern Sicherheitskameras.

Die sprachliche Konstruktion der Wirklichkeit

Wörter prägen unsere Wahrnehmung. Die Bezeichnung eines Gegenstandes konstruiert diesen Gegenstand mit, besonders dann, wenn er politisch umstritten ist. Die konkurrierenden Bezeichnungen für die in Rede stehenden Kameras heben jeweils einen Aspekt an ihrer Funktion hervor, der den Beteiligten besonders relevant erscheint. Der freundliche Verwaltungsangestellte, der meine Anfrage beantwortete, war überzeugt, dass die Kameras der Sicherheit der Studierenden diene, denn — so seine Begründung — die Bilder, die die Kameras aufzeichne, würden nur dann zur Ansicht freigegeben, wenn etwas vorgefallen sei. Es handle sich also nicht um Überwachung.

„Überwachung“ in Wörterbüchern

Als ich dann das Wort  im Grimm’schen Wörterbuch nachschlug, war ich fast geneigt, ihm Recht zu geben. Dort heißt es zur Bedeutung von „überwachen“:

bewachen, beaufsichtigen, im auge behalten, erst seit beginn des 19. jahrh. zu breiter verwendung gelangt
a) personen und sachen ü., beaufsichtigen (…)
b) eine thätigkeit ü., beaufsichtigen

Beaufsichtigt wurde tatsächlich niemand, denn es gab ja keinen Aufseher, also keinen Menschen hinter der Kamera. Auch die abstraktere Definition in Gablers Wirtschaftslexikon rechtfertigt es kaum, im Fall des speziellen Umgangs mit den Kameras an meiner Universität von „Überwachung“ zu sprechen:

Vorgehen, bei dem eventuelle Abweichungen zwischen beobachtbaren Istzuständen und vorzugebenden bzw. zu ermittelnden Sollzuständen festgestellt und beurteilt werden sollen.

Überwachung liegt also dann vor, wenn man Beobachtungen vornimmt, um die Abweichung von einer Norm festzustellen und zu beurteilen. Der Zweck der Überwachung ist die

Fehlerentdeckung und Fehlervermeidung sowie Erlangung von Informationen, die der Entscheidungsverbesserung all derjenigen dienen können, die über das Ergebnis der Überwachung unterrichtet werden.

Eine Kamera also, die Aufzeichnungen macht, die nur dann angesehen werden, wenn jemand eine Straftat meldet, deren Bilder aber sonst nach 48 Stunden gelöscht werden, scheint auf den ersten Blick tatsächlich keine Überwachungskamera zu sein. Denn, so argumentierte der Verwaltungsangestellte: wo keine Auswertung ist, dort ist auch keine Information, wo kein Beobachter ist, dort ist auch keine Überwachung. Die Kameras seien also tatsächlich nur Sicherheitskameras, denn durch ihre bloße Existenz verhinderten sie, dass überhaupt etwas vorfallen könne.

Panoptismus

Ich habe mit meinen Studierenden lange darüber diskutiert, ob sie angesichts der Existenz der Kameras ihr Verhalten verändern oder sich genauso verhalten wie unbeobachtet von den vielzähligen elektrischen Augen. Etwa die Hälfte vertrat die Ansicht, die Kameras hätten keinen Einfluss auf ihr Verhalten. Die andere Hälfte jedoch war der Ansicht, dass die gefühlte Beobachtung ihnen ein zwangloses Verhalten verunmögliche und sie sich merkwürdig diszipliniert fühlten. Das Wissen um die theoretische Möglichkeit, Gegenstand von gezielter Beobachtung durch eine Institution werden zu können, die im Falle eines Falles durchaus Zwangsmaßnahmen zu verhängen bzw. durchzusetzen in der Lage ist, führte also bei einem Teil der Studierenden dazu, dass sie sich Selbstzwängen unterwarfen, die sich verinnerlichten Normen der Richtigkeit und Wohlanständigkeit von Verhalten verdankten. Die Kameras entfalteten in ihnen einen Konformitätsdruck. Für diesen Mechanismus hat Michel Foucault die Bezeichnung Panoptismus geprägt. Auch wenn die Kameras abgeschaltet sind: Sie verweisen auf die Möglichkeit ihres Gebrauchs und können so unser Verhalten beeinflussen.

Selbstzwang und Zivilisation

Die Ausbildung von Selbstzwängen hat Norbert Elias mit dem Prozess der Zivilisation in Beziehung gesetzt. Menschen, die in „einfacheren“ (agrarisch geprägten) Gesellschaften lebten, verfügten seiner Ansicht nach über eine weniger differenzierte Selbstzwangapparatur als Menschen in hochdifferenzierten und besonders in mehrparteilichen Industriegesellschaften. Sie bedürften

zur Selbstzügelung in sehr hohem Maße der Verstärkung durch die von anderen erzeugte Furcht, den von anderen ausgeübten Druck. Der Druck kann von anderen Menschen, also etwa von einem Häuptling ausgehen oder von imaginierten Figuren, also etwa von Ahnen, Geistern oder Göttern. Was immer die Form, es bedarf hier eines sehr erheblichen Fremdzwanges, um bei Menschen das Selbstzwanggefüge zu stärken, das für ihre eigene Integrität, ja für ihr Überleben – wie auch für das der anderen Mitlebenden – erforderlich ist.

Zivilisationsprozesse sind, wie ich bei meinen Untersuchungen fand, gekennzeichnet durch eine Veränderung im Verhältnis von gesellschaftlichen Fremdzwängen und individuellen Selbstzwängen.

Die allgegenwärtigen Kameras sind keine Häuptlinge und keine strafenden Götter. Sie sind keine Fremdzwangapparate, die uns drohen. Sie sind aber mehr als das kritische Auge oder der strafende Blick der Mitmenschen, der uns dazu bewegt, die Normen unseres Zusammenlebens zu hinterfragen und so einen zivilisatorischen Effekt zu entfaltet. Sie sind auch Manifestationen unserer kollektiven Ängste. Doch bilden sie diese Ängste nicht einfach ab. Sie verstärken sie.

Quellen:

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